Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Netzdienlichkeit zu erreichen. Dazu gehören:
Zum 1. Januar 2024 wurden alle Messstellenbetreiber verpflichtet, Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh mit intelligenten Messsystemen (iMSys) auszustatten. Diese modernen Zähler messen den Stromverbrauch in Echtzeit und können die Daten an den Netzbetreiber übertragen. Nun wird es absurd, denn die Bundesnetzagentur hat auf Antrag einiger Netzbetreiber beschlossen, dass eine entsprechende Einrichtung durch den Endkunden eingebaut werden muss. Der Fall entsteht, sobald der Endkunde einen Verbraucher mit mehr als 4,2 KW Verbrauch installiert, wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox. Das bedeutet, sobald eine neue Wärmepumpe eingebaut wird, muss eine Steuerung in den Zählerkasten gebaut werden, die in einem bestimmten Protokoll mit den Netzbetreibern kommunizieren kann.
Wir haben mit dem Energiemanagement Consolinno (Artikelnummer 100BEC741) ein entsprechendes Gerät verfügbar! Die Verfügbarkeit ist derzeit das Nadelöhr bei unseren Marktbegleitern. Der Consolinno kann auch mit dynamischen Stromtarifen umgehen, sodass sich so die Kosten für den Betrieb einer Wärmepumpe reduzieren lassen.